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Flexible Pflegeberatung in Schleswig-Holstein

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – kostenloser Beratungseinsatz im Kreis Steinburg

Pflegebedürftige, die zuhause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld erhalten, müssen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige die von einem Pflegedienst unterstützt werden, können freiwillig einen Termin kostenfrei in Anspruch nehmen.
Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Pflegeberaterin von Steinburg Care beim Beratungseinsatz zu Hause

§ 37.3 Termin vereinbaren in Itzehoe und Umgebung

Die Termine nach § 37.3 SGB XI dienen dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend zu beraten und die Pflege an neue Bedürfnisse anzupassen.

Terminanfrage stellen

Wir bieten eine Terminanfrage für die Beratung nach § 37.3 SGB XI an. Kontaktieren Sie uns, um einen passenden Termin zu vereinbaren.

Antwort in einem Tag

Wir antworten innerhalb eines Tages, und ein Berater meldet sich für einen persönlichen Termin oder einen Videotermin bei Ihnen.

Termin findet statt

Wir bieten Pflegeberatung bequem bei Ihnen zu Hause oder per Videotermin an. So erhalten Sie kompetente Unterstützung, wo und wann es Ihnen am besten passt.

Inhalte des verpflichtenden Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI

Wir bieten das Rundum-sorglos-Beratungspaket in Itzehoe, im Kreis Steinburg und in ganz Schleswig-Holstein.
Während des Beratungseinsatzes wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation bewertet.
Der Pflegeberater prüft, ob die Pflege durch Angehörige gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss er dies begründen und kann Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege vorschlagen, wie z. B. Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zur Beseitigung von Barrieren.

Pflegeberatung nach § 37.3 bei Senioren in Itzehoe
Zusätzlich werden folgende Themen besprochen:
  1. Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  2. Bedarf an (Pflege-)Hilfsmitteln, wie technische Hilfsmittel (z. B. Rollator) oder Verbrauchsmaterialien
  3. Tipps für den Pflegealltag
  4. Hebe- und Lagerungstechniken, wie Kinästhetik und Mobilisation
  5. Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI auch per Videotermin möglich

Ihr Pflegedienst für den Beratungseinsatz im Kreis Steinburg

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen den Beratungseinsatz für alle Pflegekassen durch – verlässlich, pünktlich und mit kurzfristigen Terminen.
3
Berater
SH
Wir beraten in Schleswig-Holstein
25
Team Mitglieder
10
Kooperationspartner

Wie wir arbeiten

Terminanfrage für den Beratungseinsatz
Schritt 1
Stellen Sie über das Kontaktformular oder telefonisch eine Anfrage für den Beratungseinsatz nach § 37.3

Terminvereinbarung per Telefon
Schritt 2
Unsere Pflegeberater kontaktieren Sie telefonisch und vereinbaren einen kostenfreien Beratungstermin
Beratungsgespräch und Protokoll an die Pflegekasse
Schritt 3
Wir führen die Beratung durch und schicken das Protokoll an Ihre Pflegekasse
Pflegeberatung zu den Themen Pflegegeld und Pflegekasse
Pflegeberatung
§ 7a SGB XI
Finanzierbar über Pflegekasse
kostenfrei möglich*
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflege- & Krankenkasse
kostenfrei möglich*

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

In diesem FAQ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Regelungen des § 37.3 SGB XI. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte und beantworten häufig gestellte Fragen, um Ihnen Klarheit und Sicherheit im Umgang mit diesem Paragraphen zu verschaffen.
Wie oft ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 Pflicht?
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz versäumt wird?
Wer trägt die Kosten?
Ist die Beratung auch per Video möglich?
Was wird an die Pflegekasse übermittelt?
Alle Angaben auf dieser Homepage beziehen sich auf (m/w/d). Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten sind sämtliche Geschlechterangaben auf alle Geschlechter zu beziehen.
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