Flexible Pflegeberatung in Schleswig-Holstein
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – kostenloser Beratungseinsatz im Kreis Steinburg
Pflegebedürftige, die zuhause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld erhalten, müssen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige die von einem Pflegedienst unterstützt werden, können freiwillig einen Termin kostenfrei in Anspruch nehmen.
Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.