Flexible Pflegeberatung in Schleswig-Holstein

Buchen Sie jetzt eine kostenlose Pflegeberatung für § 37.3 SGB XI Beratungseinsatz

Pflegebedürftige, die zuhause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld erhalten, müssen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige die von einem Pflegedienst unterstützt werden, können freiweillig einen Termin kostenfrei in Anspruch nehmen.
Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Pflegedienst Itzehoe
§ 37.3 Termin vereinbaren
Die Termine nach § 37.3 SGB XI dienen dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend zu beraten und die Pflege an neue Bedürfnisse anzupassen.
Terminanafrage stellen
Wir bieten eine Terminanfrage für die Beratung nach § 37.3 SGB XI an. Kontaktieren Sie uns, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Antwort in einem Tag
Wir antworten innerhalb eines Tages, und ein Berater meldet sich für einen persönlichen Termin oder einen Videotermin bei Ihnen.
Termin findet statt
Wir bieten Pflegeberatung bequem bei Ihnen zu Hause oder per Videotermin an. So erhalten Sie kompetente Unterstützung, wo und wann es Ihnen am besten passt.

Inhalte des verpflichtenden Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI

Wir bieten das Rundum-Sorglos Beratungspaket für Sie in Schleswig-Holstein und Hamburg
Während des Beratungseinsatzes wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation bewertet.
Der Pflegeberater prüft, ob die Pflege durch Angehörige gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss er dies begründen und kann Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege vorschlagen, wie z. B. Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zur Beseitigung von Barrieren.

Seniorenbetreuung Itzehoe
Zusätzlich werden folgende Themen besprochen:
  1. Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  2. Bedarf an (Pflege-)Hilfsmitteln, wie technische Hilfsmittel (z. B. Rollator) oder Verbrauchsmaterialien
  3. Tipps für den Pflegealltag
  4. Hebe- und Lagerungstechniken, wie Kinästhetik und Mobilisation
  5. Hinweise auf Pflegekurse und Schulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt.
Digitale Pflegeberatung nach 37.3 SGB XI auch als digitale Pflegeberatung möglich

Passenden Pflegedienst für Pflegeberatung finden

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3
Berater
SH
Wir beraten in Schleswig-Holstein
25
Team Mitglieder
10
Kooperationspartner
Wie wir arbeiten
PDL Pflegedienst
Schritt 1
Stellen Sie über das Kontaktformular oder telefonisch eine Anfrage für den Beratungseinsatz nach § 37.3

Pflegedienst Termin Itzehoe
Schritt 2
Unsere Pfegeberater kontaktieren Sie telefonisch und vereinbaren einen kostenfreien Beratungstermin
Pflegedienst Team
Schritt 3
Wir führen die Beratung durch und schicken das Protokoll an Ihre Pflegekasse

Pflegedienst und Alltagshilfe in Itzehoe individuell kombinieren

Die folgenden Elemente sind nicht Teil eines Rasters, du musst sie einzeln anpassen
Pflegeberatung
§ 7a SGB XI
Finanzierbar über Pflegekasse
kostenfrei möglich*
Die Alltagshilfe und stundenweise Seniorenbetreuung bietet Unterstützung für einen begrenzten Zeitraum am Tag. Sie ist besonders sinnvoll, wenn ältere Personen Hilfe im Alltag benötigen, jedoch keine rund um die Uhr Betreuung erforderlich ist. Zuzahlungen sind möglich.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflege- & Krankenkasse
kostenfrei möglich*
Die häusliche Krankenpflege wird von Krankenkassen finanziert, sofern eine Verordnung und Genehmigung dieser vorliegt. Ambulante Pflege wird von Pflegekassen u.a. über Pflegesachleistungen, und Verhinderungspflege vergütet. Zuzahlungen sind möglich.
Häufig gestellte Fragen
In diesem FAQ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Regelungen des § 37.3 SGB XI. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte und beantworten häufig gestellte Fragen, um Ihnen Klarheit und Sicherheit im Umgang mit diesem Paragraphen zu verschaffen.
Welche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst in Itzehoe?
Ein ambulanter Pflegedienst bietet umfassende Dienstleistungen zur häuslichen Pflege an. Dazu gehören die Unterstützung bei der Grundpflege, medizinische Versorgung wie die Verabreichung von Medikamenten, die Überwachung von Vitalzeichen und Wundversorgung. Des Weiteren bietet der Pflegedienst Hilfen im Alltag, wie Einkäufe, Mahlzeitenzubereitung und Begleitung zu Arztterminen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Der Fokus liegt darauf, pflegebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Welche Vorteile hat die Unterstützung und Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst?
Die Unterstützung und Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bieten zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, in der vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben, was die Lebensqualität erhöht. Durch individuell angepasste Pflegepläne gewährleistet der Pflegedienst eine bedarfsgerechte Versorgung, die auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt ist. Die flexible Planung der Pflegezeiten ermöglicht es, auf sich ändernde Bedürfnisse und Umstände einzugehen. Darüber hinaus bietet die persönliche Betreuung und menschliche Zuwendung durch qualifiziertes Pflegepersonal einen zusätzlichen emotionalen Support für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Welche Kosten kommen auf Pflegebedürftige oder Angehörige zu?
Die Höhe der Kosten hängt vom gewünschten Leistungsumfang ab. Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen übernommen. Für Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 EUR für Entlastungsleistungen oder Pflege nach SGB XI zur Verfügung. Bei Pflegegrad 2 oder höher kann die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernehmen. Wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, kann der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Pflegegeld wird bei Pflege durch Angehörige ausgezahlt, und Privatversicherte erhalten eine Kostenerstattung gemäß den Ansprüchen der Pflegeversicherung. Bei gemeinsamer Pflege durch Pflegedienst und Angehörige besteht die Möglichkeit einer Kombinationsleistung mit anteiliger Auszahlung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
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