Die Kosten für ambulante Pflege können je nach gewünschtem Leistungsumfang variieren. In Schleswig-Holstein haben Pflegedienste aufgrund des Tariftreuegesetzes mit den Krankenkassen vereinbarte, festgelegte Preise, wodurch zwischen den einzelnen Dienstleistern kaum Preisunterschiede bestehen. Das ermöglicht es Ihnen, sich auf die Qualität und die angebotenen Leistungen zu konzentrieren.
Die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen finanziert, wobei ab Pflegegrad 1 monatlich 125 EUR für Entlastungsleistungen oder Pflege gemäß SGB XI zur Verfügung stehen.
Bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in Schenefeld können ab
Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegegeld wird bei Pflege durch Angehörige gezahlt. Privatversicherte erhalten eine Kostenerstattung entsprechend den Leistungen der Pflegeversicherung. Bei einer gemeinsamen Pflegeleistung von Pflegedienst und Angehörigen besteht die Möglichkeit, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig als sogenannte Kombinationsleistung ausgezahlt werden.